13. Feb. 39 Lieber Professor Einstein, einliegend ist der Briefentwurf nach Zürich. Ich finde ihn richtig. Lassen Sie mich bitte durch Fräulein Dukas wissen, ob er Ihrer Ansicht nach so abgehen kann. Ich nehme an, daß Sie Ihre frühere Frau über den Inhalt so unterrichten wollen, daß Ihr Brief vor der Mitteilung des Anwalts eintrifft, damit sie weiß, daß nach dem Verkauf des Hauses der Form genügt werden muß. Mit vielen Grüßen Ihr Otto Nathan. Herzlichen Dank. In die Vollmacht für Frau Mileva muss natürlich auch eine Vergütung für die Verwaltung inbegriffen sein, die man in landesüblicher Höhe ansetzen soll. Ich weiss nicht, in welcher Form man der Mileva das Geld vom Haus zukommen lassen soll, ohne dass das Testament gefährdert wird und ohne dass die Hypothekengläubiger es der Mileva abknöpfen können. Vielleicht könnte Frl. Dukas oder meine Schwester es an Tetel senden. Auch bezüglich der Vergütung für die Verwaltung besteht eine solche Gefahr. Vielleicht könnte diese Verwaltungsgebühr auch an Tetel gezahlt werden. [ALS, O. Nathan to A. Einstein, with AL (last two paragraphs), A. Einstein to O. Nathan. Final paragraph is written along left margin.]