den 7. Oktober 1948 Lieber Nathan: Die Schwiegertochter hat noch einige Aufklärungen gebracht. Das viele bare Geld kommt offenbar daher, dass die Teure die beiden Hypothekenbriefe unrechtmässig verkauft hat. Die Schwiegertochter war etwas kleinlaut, und ist nun dem Himmel dankbar für die Existenz unserer Corporation, ebenso Meili. Letzterem müssen wir sehr deutlich schreiben, weil er wegen Ueberlastung leicht alles durcheinander bringt. Wir müssen ihm schreiben, dass der vorgefundene Geldwert teils Eigentum der Corporation, teils mein persönliches Eigentum ist. Das Kuriose ist, dass man immer noch nicht weiss, wer die Hypothekenbriefe hat. Dies ist einigermassen begreiflich, weil der Betreffende wohl ahnt oder weiss, dass es sich um veruntreutes Geld handelt. Jedenfalls kann man doch herausfinden, an wen die Zinsen gezahlt werden. Die Frage ist, ob man auf der Herausgabe der Hypotheken bestehen und das Geld zurückzahlen soll oder sich mit dem Mann auf der Basis der vollzogenen Tatsachen einigen soll. Ich halte ersteres für richtiger, weil so weniger juristische Komplikationen in dieser ohnehin so vertrackten Lage zu befürchten sind. Keine Anstalt nimmt jemand für unbestimmte Zeit auf Grund einer Barzahlung unter den heutigen unsicheren Verhältnissen. Unter diesen Umständen glaube ich, dass eine bei einer Züricher Bank deponierte Summe, bezw. die Hypotheken, noch die beste Sicherung für Tedel bedeuten würden. Ich halte es immer noch für sicherer als ein Depositum in der USA. [TLS. On embossed letterhead: “A. Einstein, 112, Mercer Street, Princeton, New Jersey, U.S.A.”] Die Hauptsache ist, dass wir möglichst bald unsere Ansprüche offiziell geltend machen müssen, da sonst unter Umständen unsere Forderungen juristisch nicht mehr Wirkungskraft haben. Telegram? Mit herzlichen Grüssen Ihr A. E. Albert Einstein. [Verso.]