25. I. 50. Lieber Nathan! Ich habe Ihre Vorschläge betreffend die beiden Kapitel in dem Buch überlegt, kann aber nicht zustimmen. Erstens nämlich erfordert die Publikation eines Antwortbriefes auch die Publikation des Briefes auf den sich die Antwort bezieht, im vorliegenden Falle also des von den russischen Kollegen unterzeichneten Briefes. Zweitens darf ich die Leser nicht darüber im Unklaren lassen, dass die Leitung des Breslauer Kongresses die Verlesung der Adresse auf dem Kongress verhindert hat. Dies zu verschleiern wäre nicht ehrlich und—im Zusammenhang gesehen—auch nicht der guten Sache förderlich. Die Leute müssen auf der russischen Seite einsehen lernen, dass solche plumpe Gewalt-Methoden sich nicht lohnen. Den Brief an Meili habe ich vorläufig nicht abgesendet, da aus Alberts Brief zwar die Absicht hervorgeht, seinen Teil der Erbschaft zu verlangen, nicht aber, dass er diese Absicht wirklich ausführt bezw. Herrn Meili mitgeteilt hat. Sobald ich hierüber Klarheit habe, werde ich den Brief absenden, mit der einzigen Aenderung, dass ich nicht so schreibe, als ob die ‹Aenderung› Festlegung des Testaments bereits durchgeführt wäre. Wenn mein Sohn seine Haltung damit begründet hätte, dass er seinen Sohn während des Studiums in der Schweiz unterhalten müsse, so wäre dagegen eigentlich nichts einzuwenden gewesen. Ich weiss nicht, warum er sich nicht darauf gestützt hat. Der Junge ist nämlich vor etwa einem halben Jahre mit dieser Absicht in die Schweiz gefahren und gedenkt dort zu bleiben. Ich schäme mich, dass ich Sie immer mit solchen Lappalien behelligen muss, aber es scheint unvermeidlich! Alles Herzliche von Ihrem A. E. [ALS]