55 East 10 St. 14. Nov 40 Lieber Professor Einstein: leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen über die Unterredung mit den Anwälten Bericht zu erstatten. Das Ergebnis war folgendes: (1) Eine Bankerotterklärung wäre zwar technisch möglich (trotz der jährlichen Überschüsse), ist aber aus juristischen Gründen & wegen der eintretenden Verwicklungen nicht empfehlenswert. (2) Grund, das Haus loszuwerden, ist zweierlei: (a) die hohen Verwaltungskosten (b) die eventl. weiteren Abzahlungen auf die Hypotheken. Dabei folgende Vorschläge: zu (a) Guggenh. die Verwaltung ganz abzunehmen, ist nach Ansicht der Anwälte nicht tunlich, daß sie, die Anwälte, unbedingt einen Rechtsberater in der Schweiz für die Steuererklärungen u. s. w. benötigen. Jedoch [ALS] sollte die Anwaltsarbeit auf ein Minimum beschränkt & das meiste Frau M. rückübertragen werden. Die Anwälte schlagen vor, daß ich einen Privatbrief an Guggenheim schreibe & ihm Beschränkung auf ein absolutes Minimum vorschlage, um Kosten zu ersparen (b) Sollte eine weitere Rückzahlung auf die Hypotheken verlangt werden, dann würden wir nicht zahlen & es auf Versteigerung u. s. w. ankommen lassen. (3) Eine Anweisung an Gugg. zu geben, alle Überschüsse an Frau M. abzuführen (oder auch an Ihren Sohn) ist aus amerik.-juristischen Gründen nicht empfehlenswert. Sollte die Schweiz besetzt werden oder aus anderen Gründen Überweisung von Geld von hier aus nicht mehr möglich werden, so könnte man dann Gugg. anweisen, die Gelder an Frau M. zu zahlen.— (4) Einliegend sende ich Ihnen den von Gugg. er- [Verso of p. 1. Note in margin at left of first paragraph: “Soll das geschehen?”] (2) haltenen Brief zurück. Ich habe mich aus Durchschlägen überzeugt, daß die Anwälte mit Luftpostbrief vom 21. Okt. alle Anfragen an Gugg. beantwortet haben & ihm an diesem Tage seine Gebühren durch Kabel überwiesen haben. Es bleibt lediglich noch übrig, daß Sie an Gugg. Quittungen über Fr. 800.– & Fr. 375.– senden, worum er in seinem Briefe bittet & wogegen keine Bedenken bestehen. Es ist wohl anzunehmen, daß Gugg. nun bald den Rest des Kontos an Sie überweisen wird. ____________ Ich sagte Ihnen wohl, daß einer der Anwälte, Herr Levy, mit dem wir das Testament gemacht hatten, mich telef. gebeten hatte, zu ihm zu kommen, da er mir etwas zu sagen habe.—Es handelte sich nicht um das Testament, sondern darum, daß Herr Maass ihn darauf aufmerksam gemacht hätte, daß das Büro nun schon seit Jahren gewisse Arbeiten durchführe—die Testamente und die Huttenstraße—, aber noch nie, auch nur für die Baarauslagen, bezahlt worden sei. Ob gegen eine Rechnung Bedenken bestünden? Ich antwortete, daß ich nicht wisse, ob zwischen Ihnen & Herrn M. irgendwelche Vereinbarungen darüber bestünden, daß ich aber sicher sei, daß Sie sogar eine Rechnung wünschten, falls ‹Herr M.› keine gegenteiligen Abmachnungen bestünden. Herr Levy sagte wiederholt, daß Herr M. ihn wiederholt ersucht habe, mit mir darüber zu sprechen. Ich erklärte, daß ich Ihnen den Inhalt der Unterhaltung mitteilen würde. Wünschen Sie, daß ich irgend eine Antwort gebe, wollen Sie selbst eine geben oder wollen wir die Sache einfach so belassen—dann wird die Firma wohl gelegentlich eine Rechnung senden.—Mir hat das sehr leid getan.— Mit vielen Grüßen Ihr O. N. [Verso of p. 2.]